Abstimmungsflyer widerrechtlich beschlagnahmt: Polizisten greifen in den Abstimmungskampf ein!
(Medienmitteilung, 1.9.09) Gestern Abend haben Szenekenner der Stadtpolizei Zürich vor dem Stadion Letzigrund Abstimmungsflyers des überparteilichen Komitees gegen die polizeiliche Datenbank Gamma beschlagnahmt. Einigen GC-Fans, welche sie vor dem Spiel gegen Xamax Neuenburg auf öffentlichem Grund an die Zuschauerinnen und Zuschauer verteilen wollten, wurde von den beiden Polizisten mitgeteilt, das Verteilen von Flugblättern auf öffentlichem Grund sei ohne Bewilligung verboten. Die Flyer könnten am nächsten Tag auf der Urania abgeholt werden.
Damit beweisen die Mitarbeiter der Zentralstelle Hooliganismus, dass sie unsere Verfassung und unsere Gesetze nicht kennen oder nicht kennen wollen. Das Bundesgericht hat schon vor Jahren klipp und klar festgestellt, dass die Polizei für das blosse Verteilen von Flugblättern keine Bewilligung verlangen darf. In den städtischen „Vorschriften über die Benützung des öffentlichen Grundes zu politischen Zwecken“ gibt es sogar entsprechende Bestimmung, die explizit festhält, dass das Verteilen von Flugblättern politischen Inhalts jederzeit ohne besondere Einschränkungen erlaubt ist.
Wir fordern die Polizeivorsteherin Esther Maurer dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Zürcher Polizistinnen und Polizisten die auf städtischem Grund geltenden Gesetze kennen und auch anwenden.
Das Vorgefallene zeigt, dass es gute Gründe gibt, der polizeilichen Datenbank GAMMA und ähnlichen Vorlagen kritisch gegenüber zu stehen.
Vom Komitee für Auskünfte zur Verfügung steht: Manuela Schiller, Rechtsanwältin, 079 472 59 83
Zusatzinfo:
- Vorschriften über die Benützung des öffentlichen Grundes zu politischen Zwecken
- Artikel im Tages-Anzeiger: “Im Abstimmungskampf um die Gamma-Datenbank verletzt die Polizei geltendes Recht und konfisziert Abstimmungsmaterial der Gegner der Fan-Datenbank. Die Befürworter werben derweil mit einem Gewaltbild aus Belgrad.”



Hoppla. Sehr dreist. Vielleicht auf dem nächsten Flyer kleingedruckt den Art. 9 gleich hinzufügen?
Die Stadtpolizisten haben nicht nur gegen eine städtische Weisung verstossen sondern klar auch verfassungsmässig garantiertes Recht verweigert. Zudem haben sie sich wohl zusätzlich strafbar gemacht wegen Störung einer Abstimmung.
Das Vorgehen der Stadtpolizei war einmal mehr völlig willkürlich. Schluss mit dem Überwachungsstaat!
das zeigt nur wie hoch der ausbildungsstand der polizei in züri ist
“wissen ist macht,nichts wissen macht nichts”
Das Problem haben wir auch immer wieder. Die Beamten der Gewerbepolizei machen da gerne, was sie wollen und hebeln uns unsere Bundesverfassung mit grundlagenlosen Behauptungen aus der Angel. Eigentlich würde das Ganze Theater lustigerweise gegen das Strafrecht verstossen (Nötigung), welches durchzusetzen ihre Kernaufgabe wäre. Da herrscht völlige Behördenwillkür.