5 Gründe gegen Gamma in Kürze

Keine weitere Fichenaffäre – Nein zur GAMMA Datenbank

Wer gewalttätig wird, macht sich schon heute strafbar. Er wird verurteilt und seine Daten landen im Strafregister. «Gewaltbereite» Fussballfans erhalten Stadion- und Rayonverbote und werden in der nationalen Datenbank HOOGAN registriert. Die Stadt Zürich will jetzt noch weiter gehen und Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen unter Generalverdacht stellen. In der geplanten polizeilichen Datenbank GAMMA sollen künftig Personen registriert werden, die sich weder etwas zu Schulden kommen liessen, noch als «gewaltbereit» bekannt sind. Die geplante Datenbank soll «Gewalt suchende» Personen erfassen. Dank diesem schwammigen Begriff braucht es künftig weder einen Richter noch eine Tat, um polizeilich fichiert zu werden. De facto wird damit die Unschuldsvermutung abgeschafft und Fichierung auf Vorrat betrieben – ein krasser Angriff auf bürgerliche Grundrechte und den Rechtsstaat.

Fünf Gründe für ein NEIN:

1. GAMMA fichiert die Falschen. GAMMA ist keine Hooligandatenbank, sondern eine so genannte Präventionsdatenbank. Personen, die in GAMMA registriert werden, gelten nach Lehre und Gesetz als unschuldig. Der Gemeinderat hat deshalb am 19.November 2008 den Titel der geplanten Datenbank mit 100:12 Stimmen von «städtische Hooligandatenbank» in «Polizeiliche Datenbank zu Sportveranstaltungen in der Stadt Zürich» geändert.

2. Die städtische Datenbank GAMMA ist unnötig. Es existiert bereits die nationale Datenbank HOOGAN. Ursprünglich wurde GAMMA im Zusammenhang mit der Euro 2008 vorgeschlagen. Es war unklar, ob auf eidgenössischer Ebene die Grundlage für Stadion- und Rayonverbote rasch genug geschaffen würde. Unterdessen ist die Euro 2008 vorbei und HOOGAN steht. GAMMA braucht es nicht mehr.

3. Die städtische Datenbank GAMMA ist untauglich. Wer bei Ausschreitungen gefasst wird, soll angeklagt statt registriert werden. Und wer nicht gefasst wird, kann auch nicht aufgrund eines Datenbankeintrags zur Rechenschaft gezogen werden.

4. GAMMA ist Scheinaktivismus. Es gibt genügend Gesetze. Diese müssen durchgesetzt werden. Wir brauchen keine zusätzlichen Datenbanken und Verordnungen, welche die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger beschränken.

5. Die städtische Datenbank GAMMA verstösst gegen Grundrechte. Eine Fichierung auf Vorrat verletzt die Unschuldsvermutung. Selbst der Stadtrat schrieb in seiner ursprünglichen Weisung an den Gemeinderat (2007/460): «So bestimmt Art. 24a Abs. 6 BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit), dass das Bundesamt unrichtige und unerhebliche Informationen vernichtet und darüber den Absender benachrichtigt. Dass der Absender die Daten hierauf ebenfalls (automatisch) zu vernichten habe, wird von der bundesrechtlichen Regelung indessen nicht statuiert.» Und weiter: «Die von der Polizei gesammelten Informationen werden nicht in jedem Fall die Voraussetzungen für einen Transfer ins HOOGAN erfüllen.» Mit anderen Worten: Der Stadtrat will unrichtige und unerhebliche Informationen sammeln!

Das Referendumskomitee mit Parlamentariern aus SVP, GRÜNE, SP, AL, SD empfiehlt deshalb die Ablehnung der Vorlage.

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